Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Haftungsausschluss

Stand Mai 2023

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen diesen Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt der Verkäufer nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde.

§ 2 ANWENDBARES RECHT

Die Geschäftsbeziehungen zwischen Swisstack und dem Besteller unterliegen dem UN Kaufrecht.

§ 3 VERTRAGABSSCHLUSS UND RÜCKTRITT

Der Verkäufer verpflichtet sich, die Bestellungen zu den auf der Website angegebenen Bedingungen durchzuführen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website sind Käufer und Verkäufer zum Rücktritt berechtigt. Mit der elektronischen Übermittlung der persönlichen Daten, der Produktanzahl und der Bestätigung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen, sprich mit Absendung der Bestellung, tritt der verbindliche Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer in Kraft.

§ 4 LIEFERUNG

Die durchschnittliche Lieferzeit beträgt 2-5 Werktage. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung an den Besteller übergeben wurde. Dies gilt auch im Falle von Teillieferungen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

§ 5 ZAHLUNG

Es werden nur die während dem Bestellvorgang angezeigten Zahlmethoden akzeptiert. Andere Zahlungsoptionen werden abgelehnt.

Bei Zahlung auf Rechnung wird die bestellte Ware gemeinsam mit der Rechnung an den Kunden versandt bzw. ausgeliefert. Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferte Ware verbleibt grundsätzlich bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen gegen den Besteller im Eigentum von Swisstrack.

§ 7 AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche vom Verkäufer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 8 MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

Es werden Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden, geliefert. Bei allen GPS Tracker Produkten in Form eines Tracking Portals/Tracking APP. Diese werden bei Lieferung dem Kunden übertragen, so dass die Daten (Tracking Plattform) unmittelbar vollends genutzt werden können. Etwaige Zugangsdaten, sowie die Tracking Plattformen sind im Lieferumfang enthalten und ohne Einschränkung und Zusatz-Kosten vollends nutzbar. Die Daten werden „unkörperlich“, sprich per Download im Internet oder per E-Mail dem Kunden nach Vertragsabschluss übertragen bzw. sind diese im Lieferumfang enthalten.
Da digitale Inhalte nicht zurückgegeben werden können, unter Ausschluss des Widerrufsrechts fallen, kann im Fall eines Sachmangels nur eine Minderung mit des Kaufpreises erwirkt werden. Da die Software Lizenzen und dessen unbeschränkter Zugang einen höheren Wert inne haben als zugehörige Hardware Komponenten kann der Kaufpreis bis zu einer Höhe von maximal 49% gemindert werden.
Ist die bestellte Ware bei Gefahrenübergang mit einem Mangel behaftet, so dass sie sich nicht mehr für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, hat der Besteller innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zunächst das Recht, die Beseitigung des Mangels durch Reparatur/Nachbesserung zu fordern. Liegen jedoch leichte behebbare Mängel vor, kann der Besteller nicht auf einer Neulieferung bestehen. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Besteller den Kaufpreis mindern. Die Verjährungsfrist zu dem Gewährleistungsanspruch hinsichtlich der gelieferten Ware beläuft sich auf 2 Jahre vom Zeitpunkt der Ablieferung der Ware. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Kaufpreis der bestellten Ware nicht überschreitet. Darüber hinaus haften wir nicht. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Ein Mangel liegt vor, wenn die Ist- von der Sollbeschaffenheit (vertraglich geschuldeten Beschaffenheit) abweicht. Es bestehen keine Gewährleistungs-Ansprüche bei rechtswidriger Absicht oder Fahrlässigkeit. Ob eine Fahrlässigkeit in Punkto unsachgemässen Gebrauch oder etwaigen Fehleinstellungen wird vor einer Nachbesserung-Annahme geprüft.

§ 9 DATENSCHUTZ

Der Besteller stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben. Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Zum Zwecke der Kreditprüfung behält sich der Verkäufer einen Datenaustausch mit Auskunfteien vor.

§10 – Leistung

Alle Leistungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Im Falle von Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt, sowie durch Leistungsstörungen im Sinne von Betriebsstörungen, Streiks oder ähnlichem, welche Swisstrack eine fristgerechte Erfüllung erschweren oder unmöglich machen, wird Swisstrack durch eines der vorher genannten Ereignisse ein Rücktritt vom Vertrag, nach Ablauf von 20 Werktagen nach Terminende, eingeräumt. Ist die Dienstleistung nachweislich aufgrund eines solchen Umstandes unmöglich, werden die Parteien durch den Rücktritt von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung freigestellt.

§11 – Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für von der Swisstrack erbrachte Dienstleistung beträgt 24 Monate. Mängelrügen haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen und sind von dem Besteller stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen. Der Besteller hat Swisstrack bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach allen Kräften zu unterstützen, und vor einer Fehlerbeseitigung Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern. Swisstrack haftet daher nicht für Daten- und Programmverluste. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler und Mängel, die durch äußere Einflüsse (einschließlich unbefugter Zugriffe über das Internet), Bedienungsfehler, Komponenten bzw. Produkte Dritter, Trojaner, Computerwürmer, Computerviren – welcher Art auch immer – oder nicht von Swisstrack durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. Es bestehen keine Gewährleistungs-Ansprüche bei rechtswidriger Absicht oder Fahrlässigkeit. Ob eine Fahrlässigkeit in Punkto unsachgemässen Gebrauch oder etwaigen Fehleinstellungen wird vor einer Nachbesserung-Annahme geprüft.
Es werden Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden geliefert. Bei allen GPS Tracker Produkten in Form eines Tracking Portals/Tracking APP. Diese werden bei Lieferung dem Kunden übertragen, so dass die Daten (Tracking Plattform) unmittelbar vollends genutzt werden können. Etwaige Zugangsdaten, sowie die Tracking Plattformen sind im Lieferumfang enthalten und ohne Einschränkung und Zusatz-Kosten vollends nutzbar. Die Daten werden „unkörperlich“, sprich per Download im Internet oder per E-Mail dem Kunden nach Vertragsabschluss übertragen bzw. sind diese im Lieferumfang enthalten.
Da digitale Inhalte nicht zurückgegeben werden können, unter Ausschluss des Widerrufsrechts fallen, kann im Fall eines Sachmangels nur eine Minderung mit des Kaufpreises erwirkt werden. Da die Software Lizenzen und dessen unbeschränkter Zugang einen höheren Wert inne haben als zugehörige Hardware Komponenten kann der Kaufpreis bis zu einer Höhe von maximal 49% gemindert werden.

§12 – Geheimhaltung

Der Besteller verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung durch die Swisstrack oder im Auftrag Swisstrack handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Vertragskonditionen oder weitere Informationen geheim zu halten soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologie der Suchmaschinen, sowie für solche Informationen, welche die allgemeine Vorgehensweise oder die Korrespondenz mit Swisstrack betreffen. Diese Verpflichtung gilt zudem auch während zwei Jahren über das Vertragsende hinaus.

§13 – Bezahlmethode barzahlen.de

Ist Barzahlen vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig. Nach Abschluss der Bestellung erhalten Sie einen Zahlschein, welchen Sie sich ausdrucken, bei einer der Barzahlen- Partnerfilialen (http://www.barzahlen.de/filialfinder) an der Kasse scannen lassen und den Betrag dort bar begleichen können. Alternativ können Sie sich einen Zahlcode via SMS auf Ihr Handy schicken lassen, den Zahlcode der Kassiererin in der Barzahlen-Partnerfiliale (http://www.barzahlen.de/filialfinder) nennen und den Betrag dort bar begleichen. Die Barzahlen-Partnerfiliale übermittelt in Echtzeit die Zahlungsbestätigung, woraufhin der Versandprozess unmittelbar gestartet wird.

§14 – Schlussbestimmungen

Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden von Swisstrack gebunden. Sollte in diesen AGB eine unwirksame Bestimmung enthalten sein, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Formulierung am nächsten kommt.